Infos für Mitglieder

Veranstaltungen


                           
                                                                                                                                  23.03.2024


Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher in Meiningen am 13.04.2024
 
Sehr geehrter Herr  Schrepper,
 
die Qualifizierung und Ausbildung von Fischereiaufsehern/innen aus unseren Mitgliedsvereinen ist unserem Verband ein wichtiges Anliegen. Aktuell bietet die untere Fischereibehörde der des Landkreises  Schmalkalden-Meiningen, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. 

 


am Samstag, den 13.04.2024
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
(Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen)

 

 
gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.
 
Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.
 
Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Frau Schleicher und Frau Bagger, zuständige Sachbearbeiterinnen in der unteren Fischereibehörde der Landkreises Schmalkalden-Meiningen abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.
 
Die Ausbildung wird von Herrn Andreas Kirsch durchgeführt, welcher langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseher-Ausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.

Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 08.04.2024 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden. Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer erfolgt nicht. Ein Führungszeugnis ist für diese Schulung nicht notwendig.

Dazu teilen Sie mit dem beigefügten Anmeldeformular die folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:
 
- Vorname
- Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Vereinszugehörigkeit
- Telefonnummer
- Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test)


Aufgrund der Räumlichkeit ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 60 Personen begrenzt.
 
Wir empfehlen, zu dieser Aus- und Weiterbildungsveranstaltung folgende Unterlagen mitzubringen:
 
Thüringer Fischereigesetz
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
 
Sie finden diese Rechtsgrundlagen auch im Anhang dieser E-Mail. 
 
Die Schulung ist wie folgt aufgebaut:
Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher
 
Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften
1.1      Rechtsnormen zum Schutz der Fischerei - Begriffsbestimmungen
1.2      Fischereiberechtigter
1.3      Fischereiausübungsberechtigter
1.4      Uferbetretungsrecht
1.5      Betretungsbefugnis für Gebäude und eingefriedete Grundstücke
1.6      Betreten und Befahren der Gelegezone und besonders geschützter Gebiete (NSG, LSG…)
1.7      Begriffe aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
1.8      Rechtverletzungen im Zusammenhang mit fischereilichen Handlungen
 
Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz
2.1     Fisch- und Gewässerkunde
2.2     Verhalten bei Fischsterben/ Gewässerverunreinigungen
2.3     Fische zum verwechseln
2.4     Tierschutz in der Angelfischerei (incl. Setzkescher, Betäuben, Schlachten und Töten)
 
Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht
3.         Fischereiaufsicht im Freistaat Thüringen – Grundsätzliches
3.1       Durchführung der Kontrolle
3.1.1    Fischereischein
3.1.2    Erlaubnisschein zum Fischfang
3.1.3    Kontrolle der Fanggeräte und des Fangs
3.1.4    Handlungsablauf für den Fischereiaufseher bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bzw.
            Straftaten (einschl. praktische Unterweisung)
3.1.5    Fischfang in Schon- bzw. Schutzgebieten
3.1.6    Bericht des Fischereiaufsehers
3.1.7    Sicherung von Beweismitteln
 
Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

 

 

Dietrich Roese                                                             
Präsident                                                                     

Landesanglerverband Thüringen e.V.

 

Magdeburger Allee 34
99086 Erfurt
 
Tel.:        0361. 6 46 42 33
Fax:        0361.2 62 29 14

 

Copyright - 2011